ECHO Jazz 2014 – Einreichungszeitraum bis einschließlich 3. Dezember 2013

Berlin, 12. November 2013
Heute startet der Einreichungszeitraum für den ECHO Jazz 2014. Ab sofort können Tonträgerhersteller bis einschließlich 3. Dezember ihre Produktionen bei der Deutschen Phono-Akademie, dem Kulturinstitut des Bundesverbands Musikindustrie(BVMI), einreichen, um diese für eine ECHO Jazz-Auszeichnung vorzuschlagen.
Für die kommende Verleihung wurde die Zahl der Preiskategorien erstmals in der noch jungen Geschichte des ECHO Jazz angepasst und von 31 auf 21 reduziert. „Mit der Anpassung der Kategorien wollen wir das Profil des ECHO Jazz weiter schärfen und dabei seine Exklusivität unterstreichen. Das Renommee des Preises konnte nicht zuletzt durch den Umzug nach Hamburg erneut deutlich gesteigert werden. Hier setzen wir an, indem wir den kontinuierlichen Ausbau zu einem internationalen Jazz-Leuchtturmkonsequent verfolgen“, kommentiert BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke. Modernisiert wurde dabei auch der Einreichungsprozess: Ab sofort können Produkte ausschließlich über das neue Online-Einreichungssystem für einen ECHO Jazz vorgeschlagen werden: www.echojazz.de/jazz-einreichung.
Voraussetzung für eine Einreichung ist die Veröffentlichung des Tonträgers im Zeitraum vom 31. Oktober 2012 bis zum 1. November 2013. Bereits im Vorjahr eingereichte Produkte dürfen nicht erneut vorgeschlagen werden. Zusätzlich müssen der Jury zwei herausragende, unabhängige Rezensionen der Jazz-Neuveröffentlichung von fachkundigen Musikjournalisten vorgelegt werden. Alle Informationen zum Einreichungsvorgang sowie die aktuelle Kategorienübersicht finden Sie auf www.echojazz.de.